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Garantie

Werksgarantie Harrie Leenders Haardkachels B.V.

Weil wir unsere Kaminöfen bereits seit 1979 von Hand anfertigen, gehört die Liebe zum Detail zu unserer Arbeit. Dadurch entstehen solide Produkte mit einer langen Lebensdauer. Auf die Konstruktion, den Metallrahmen und die geschweißten Teile gewähren wir 10 Jahre Werksgarantie. Außerdem wurde beim Entwurf der Kaminöfen der Einfache Ersatz von Verschleißteilen bereits berücksichtigt.

Falls Ihr Kaminofen trotzdem einen Mangel aufweisen sollte, ist Ihr Lieferant der erste Ansprechpartner. Er kennt Sie, hat den Kaminofen installiert und ist in Ihrer Nähe. Wir unterstützen Ihren Lieferanten bei der Reparatur und Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit Ihres Kaminofens.

Weil Ihr Kaminofen erst nach dem Anschluss an ein Rauchabzugssystem betriebsbereit ist, ist es wichtig, dass Fachleute unserer anerkannten Händler die Installation vornehmen. Rufen Sie uns für die aktuelle Liste an oder schauen Sie hier.

Das Recht auf Werksgarantie besteht nur dann, wenn Ihr Kaminofen von einem von Leenders zugelassenen Händler installiert wurde.

Garantiebedingungen

  1. Harrie Leenders Haardkachels B.V. (Leenders) garantiert während eines Zeitraumes von maximal 10 Jahren nach der Lieferung die Tauglichkeit der Konstruktion, der dazugehörigen Teile und der gelieferten Materialien. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind bewegliche Einzelteile, das Seil, das Glas, die Steine und die Verkleidung der Brennkammer.
  2. Die Werksgarantie gilt für Fabrikationsfehler. Mängel oder Schäden, die durch einen fehlerhaften Anschluss, fehlerhafte Nutzung oder Wartung, Gewalteinwirkung, einen unsachgemäßen Anschluss durch den Käufer oder Dritte, ein schlechtes Rauchabzugssystem oder falsch eingesetzte Brennstoffe entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.
  3. Die Werksgarantie gilt nur bei sachgemäßer Nutzung der durch die Garantie gedeckten Teile, bei sachgemäßem Betrieb, bei regelmäßiger und fachmännischer Wartung, falls keine Fehler bei der Nutzung festgestellt werden können und wenn sowohl die Bedienungsanleitung, als auch die Installationsinstruktionen befolgt wurden.
  4. Falls das unter die Werksgarantie fallende Objekt nicht von Leenders selbst oder einem von Leenders zugelassenen Händler mit schriftlichem Einverständnis von Leenders installiert oder repariert wurde, oder falls Dritte Teile des Objektes ersetzt haben, kann der Käufer keine Rechtsansprüche geltend machen.
  5. Aus dieser Werksgarantie können keine Ansprüche hergeleitet werden, wenn die Reparatur oder der Ersatz von Teilen die Folge von Verschleiß bei normalem Betrieb ist.

Garantiebestimmungen

  1. Falls die Werksgarantie beansprucht werden kann, ist es Leenders freigestellt, auf welche Weise der notwendige Ersatz oder die Reparatur auf Kosten von Leenders ausgeführt wird. Falls Leenders ein geliefertes Objekt innerhalb der Garantiefrist ersetzt, bleibt das ursprüngliche Anfangsdatum der Werksgarantie unverändert und wird diese dadurch nicht verlängert.
  2. Leenders behält sich das Recht vor, ausschließlich ein Serviceunternehmen nach eigener Wahl oder einen zugelassenen Händler mit Reparatur- und Servicearbeiten zu beauftragen.
  3. Die Garantiefrist von 10 Jahren gilt ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
  4. Sie können sich nur dann auf die Werksgarantie berufen, wenn Sie alle Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten erfüllt haben.